Asbestsanierungen

Asbestsanierungen

Asbesthaltige Materialien stellen bei unsachgemässer Bearbeitung oder Entfernung ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Werden Asbestfasern freigesetzt und eingeatmet, können sie schwere Erkrankungen verursachen. Deshalb erfordern Asbestsanierungen eine sorgfältige Planung, geschultes Fachpersonal, geeignete technische Schutzmassnahmen und eine konsequente Einhaltung der geltenden Vorschriften.


Die ASAN GmbH führt Asbestsanierungen fachgerecht, sicher und strukturiert aus – von der Schadstoffanalyse und der Meldung an die Suva über den Aufbau der Sanierungszone bis zur vollständigen Entfernung, Dekontamination, Freimessung und dem kontrollierten Rückbau der Schutzmassnahmen.


Grundlage für Asbestsanierungen in der Schweiz bilden insbesondere die EKAS-Richtlinie 6503 «Asbest», die Vorgaben der Suva, die Bauarbeitenverordnung sowie die einschlägigen Suva-Factsheets und Merkblätter.


Die EKAS-Richtlinie 6503 definiert unter anderem das Vorgehen bei Gefahrenermittlung, Planung, Ausführung und Entsorgung von asbesthaltigen Materialien.


Anerkennung und Aufsicht durch die Suva

Meldepflichtige Asbestsanierungen dürfen in der Schweiz nur durch von der Suva anerkannte Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden. Die Suva hält fest, dass bei Arbeiten, bei denen erhebliche Mengen gesundheitsgefährdender Asbestfasern freigesetzt werden können, nur anerkannte Asbestsanierungsunternehmen eingesetzt werden dürfen.


Anerkannte Asbestsanierungsunternehmen müssen jederzeit nachweisen können, dass sie die personellen, fachlichen, organisatorischen und materiellen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem ein dokumentiertes Sicherheitssystem, instruierte und bei der Suva gemeldete Mitarbeitende, die erforderlichen Arbeitsmittel sowie mindestens eine angestellte Person, welche die Anforderungen an eine Spezialistin oder einen Spezialisten für Asbestsanierungen erfüllt.



Damit unterstehen Asbestsanierungsunternehmen den Vorgaben und der Aufsicht der Suva. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt oder die Anerkennungsbedingungen nicht mehr erfüllt, kann dies zum Entzug der Anerkennung führen.


Medizinische Überwachung der Mitarbeitenden

Alle Mitarbeitenden, die bei Asbestsanierungen eingesetzt werden, unterstehen einer strengen arbeitsmedizinischen Vorsorge. Die betroffenen Mitarbeitenden müssen entsprechend gemeldet sein; die medizinische Überwachung wird durch die Suva organisiert beziehungsweise kontrolliert. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesundheitsschutzes, da Asbestfasern langfristige Gesundheitsrisiken verursachen können.



Die medizinische Vorsorge ergänzt die technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmassnahmen auf der Baustelle. Sie stellt sicher, dass Mitarbeitende, die regelmässig mit asbesthaltigen Materialien arbeiten, fachgerecht überwacht und geschützt werden.


Meldung an die Suva

Vor Beginn einer meldepflichtigen Asbestsanierung muss die Baustelle der Suva gemeldet werden. Die Meldung erfolgt online über mySuva oder als Gastmeldung. Die Suva verlangt, dass Asbestsanierungsarbeiten spätestens 14 Tage vor Ausführung gemeldet werden.



Mit der Meldung müssen die erforderlichen Angaben und Unterlagen eingereicht werden. Dazu gehören insbesondere das Schadstoffgutachten sowie der Arbeitsplan. Der Arbeitsplan muss vor Arbeitsbeginn bei der Suva vorliegen und den Anforderungen der Bauarbeitenverordnung sowie der EKAS-Richtlinie 6503 entsprechen.

Die Suva-Meldung umfasst je nach Projekt unter anderem:


Bereich Inhalt
Objektangaben Adresse, Bauherrschaft, Kontaktpersonen
Schadstoffangaben Art, Lage, Menge und Zustand der asbesthaltigen Materialien
Arbeitsbereich betroffene Räume, Bauteile und Sanierungsflächen
Arbeitsverfahren geplante Rückbau- und Sanierungsmethode
Schutzmassnahmen Abschottung, Unterdruck, Schleusen, Lüftung, PSA
Personal eingesetzte Mitarbeitende und verantwortliche Fachperson
Zeitplan geplanter Beginn, Dauer und Ablauf der Arbeiten
Entsorgung Verpackung, Transport und Entsorgungsweg
Dokumentation Schadstoffanalyse, Arbeitsplan, Pläne, Sicherheitskonzept

Mit der Ausführung darf frühestens nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist begonnen werden, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.


Verantwortliche Fachperson vor Ort

Während der gesamten Asbestsanierung muss eine verantwortliche Fachperson beziehungsweise ein qualifizierter Vorarbeiter mit entsprechender Asbest-/EKAS-Fachkompetenz vor Ort sein. Diese Person überwacht die Arbeiten laufend und stellt sicher, dass die Sanierung gemäss Arbeitsplan, EKAS-Richtlinie 6503, Suva-Vorgaben und den objektspezifischen Schutzmassnahmen ausgeführt wird.



Zu den Aufgaben der verantwortlichen Person vor Ort gehören insbesondere:

Aufgabe Beschreibung
Überwachung der Arbeiten Kontrolle der fachgerechten Ausführung während der gesamten Sanierung
Kontrolle der Schutzmassnahmen Überprüfung von Abschottung, Schleusen, Unterdruck und Luftführung
Arbeitssicherheit Sicherstellung von PSA, Atemschutz und korrektem Verhalten in der Zone
Dokumentation Führung und Kontrolle von Protokollen, Messwerten und Nachweisen
Personalführung Instruktion und Überwachung der eingesetzten Mitarbeitenden
Qualitätskontrolle laufende Kontrolle von Rückbau, Reinigung und Dekontamination
Kommunikation Ansprechperson für Bauherrschaft, Fachbauleitung, Suva oder Messinstitut
Weiterbildungen Laufend interne Weiterbildungen der Mitarbeiter

Diese permanente fachliche Überwachung ist entscheidend, damit die Arbeiten sicher, kontrolliert und vorschriftsgemäss durchgeführt werden.


Aufbau der Sanierungszone

Vor Beginn der eigentlichen Sanierung wird der Arbeitsbereich vollständig vorbereitet und gegenüber angrenzenden Bereichen abgeschottet. Ziel ist eine kontrollierte Sanierungszone, in der keine Asbestfasern in saubere Bereiche gelangen können.



Je nach Material, Faserfreisetzungspotenzial und Arbeitsverfahren werden die erforderlichen Massnahmen gemäss EKAS-Richtlinie, Suva-Vorgaben und projektspezifischem Arbeitsplan festgelegt. Die Suva stellt dazu Übersichten und Factsheets bereit, welche unter anderem zeigen, wer die Arbeiten ausführen darf, welche persönliche Schutzausrüstung erforderlich ist, wie Schutzzonen zu gestalten sind und welche weiteren Massnahmen einzuhalten sind. Zum Aufbau einer Sanierungszone gehören in der Regel:

Massnahme Zweck
Abschottung der Arbeitszone Trennung der Schwarz-Zone von sauberen Bereichen
Staubdichte Folien und Abklebungen Verhinderung einer Faserfreisetzung in angrenzende Räume
Unterdruckhaltung Sicherstellung einer kontrollierten Luftführung in die Zone hinein
Unterdrucküberwachung laufende Kontrolle und Protokollierung der Druckverhältnisse
Luftwechselkontrolle Sicherstellung eines ausreichenden Luftwechsels
4-Kammer-Personenschleuse kontrollierter Ein- und Austritt des Personals
Materialschleuse sichere Ausbringung von Material, Werkzeugen und Abfällen
Fremdluftführung kontrollierte Luftzufuhr und Luftströmung innerhalb der Zone
Warn- und Zutrittsbeschilderung Schutz vor unbefugtem Betreten
Baustellendokumentation Nachvollziehbarkeit sämtlicher Schutz- und Kontrollmassnahmen

Die Sanierungszone wird erst in Betrieb genommen, wenn alle Schutzmassnahmen kontrolliert und funktionsfähig sind.


Durchführung der Asbestsanierung

Nach dem vollständigen Aufbau der Zone und der Kontrolle aller technischen Einrichtungen werden die asbesthaltigen Materialien fachgerecht entfernt. Die Arbeiten erfolgen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung, Atemschutz, staubarmen Arbeitsverfahren und unter laufender Kontrolle der Schutzmassnahmen.

Während der Sanierung wird insbesondere auf folgende Punkte geachtet:

Bereich Massnahmen
Arbeitssicherheit korrekte PSA, Atemschutz, Schutzanzüge und definierte Arbeitsabläufe
Faservermeidung staubarme Arbeitsweise, Benetzung, kontrollierte Demontage
Technische Kontrolle laufende Überwachung von Unterdruck, Luftwechsel und Schleusen
Zonendisziplin klar geregelter Ein- und Austritt über die Schleuse
Zwischenreinigung regelmässiges Absaugen und Reinigen während der Arbeiten
Abfallmanagement staubdichte Verpackung, Kennzeichnung und sichere Ausschleusung
Entsorgung fachgerechter Transport und Entsorgung gemäss Vorgaben
Dokumentation Protokolle, Arbeitsnachweise, Fotos und Kontrollblätter

Asbesthaltige Materialien und kontaminierte Abfälle werden unmittelbar nach dem Ausbau staubdicht verpackt, gekennzeichnet und über die vorgesehenen Entsorgungswege abgeführt.


Reinigung und Dekontamination

Nach Abschluss der Rückbauarbeiten wird die Sanierungszone gründlich gereinigt und dekontaminiert. Ziel ist eine vollständig rückstandsfreie Zone ohne sichtbare Materialreste, Staubablagerungen oder kontaminierte Rückstände.

Die Reinigung erfolgt mehrstufig und umfasst je nach Situation:

Reinigungsschritt Beschreibung
Grobreinigung Entfernung aller sichtbaren Material- und Rückbaureste
Absaugen Absaugen sämtlicher Oberflächen mit geeignetem H-Sauger
Nassreinigung feuchtes Reinigen von Böden, Wänden, Bauteilen und Einrichtungen
Detailreinigung Reinigung von Ecken, Kanten, Installationen und schwer zugänglichen Stellen
Werkzeugdekontamination Reinigung oder fachgerechte Entsorgung kontaminierter Arbeitsmittel
Werkzeugdekontamination Reinigung oder fachgerechte Entsorgung kontaminierter Arbeitsmittel
Kontrolle der Abschottung Prüfung von Folien, Abklebungen und Schleusenbereichen
Wiederholte Reinigung erneutes Saugen und Wischen bis zur Rückstandsfreiheit
Schlusskontrolle intern Kontrolle durch die verantwortliche Fachperson vor Ort

Erst wenn die Zone optisch sauber, rückstandsfrei und vollständig dekontaminiert ist, kann die Vorbereitung für die unabhängige Kontrolle und Freimessung erfolgen.


Visuelle Kontrolle und Freimessung

Nach Abschluss einer Asbestsanierung verlangt die EKAS-Richtlinie zwei zentrale Massnahmen: eine visuelle Kontrolle und eine Raumluftmessung, auch Zonenfreimessung genannt. Aufgrund dieser Ergebnisse wird entschieden, ob die Sanierungszone aufgehoben werden darf.


Die visuelle Kontrolle dient dazu, festzustellen, ob die Zone frei von sichtbaren Rückständen, Staubablagerungen und asbesthaltigen Materialresten ist. Sie erfolgt vor der eigentlichen Raumluftmessung.


Wichtig: Vor der Freimessung wird die Unterdruckanlage ausgeschaltet. Die Raumluftmessung erfolgt unter definierten Messbedingungen und nicht bei laufender Unterdruckhaltung. Dadurch soll die Messung den tatsächlichen Zustand der gereinigten und dekontaminierten Zone abbilden.


Die Freimessung wird in der Regel durch eine unabhängige Fachstelle durchgeführt. Die Suva beziehungsweise der FACH-Leitfaden weist darauf hin, dass Personen oder Stellen, welche visuelle Kontrollen oder Raumluftmessungen durchführen, unabhängig vom Asbestsanierungsunternehmen sein sollen. Zudem sind die EKAS-Richtlinie 6503 und die VDI-Richtlinie 3492 massgebend beziehungsweise geläufig.


Die Raumluftmessung wird protokolliert. Erst wenn die visuelle Kontrolle bestanden ist und das Messergebnis die Freigabe erlaubt, darf die Sanierungszone aufgehoben werden.


Rückbau der Sanierungszone

Der Rückbau der Sanierungszone erfolgt erst nach erfolgreicher visueller Kontrolle, durchgeführter Raumluftmessung und Freigabe. Da die Unterdruckanlage bereits vor der Freimessung ausgeschaltet wird, erfolgt der anschliessende Rückbau kontrolliert und gemäss festgelegtem Ablauf.

Zum Rückbau gehören:

Schritt Beschreibung
Freigabe prüfen Kontrolle von Sichtabnahme, Messbericht und Protokollen
Rückbau der Schleusen kontrollierte Demontage von Personen- und Materialschleusen
Entfernen der Abschottungen vorsichtiges Entfernen von Folien, Klebebändern und Zoneneinrichtungen
Endkontrolle abschliessende Prüfung des freigegebenen Bereichs
Abfallabschluss fachgerechte Verpackung und Entsorgung der restlichen Materialien
Dokumentation Zusammenstellung aller relevanten Nachweise
Übergabe Übergabe des freigegebenen Bereichs an Bauherrschaft oder Folgegewerke

Nach Abschluss der Arbeiten erhält die Bauherrschaft eine nachvollziehbare Dokumentation. Diese kann je nach Projekt die Suva-Meldung, das Schadstoffgutachten, den Arbeitsplan, Unterdruck- und Schleusenprotokolle, Fotodokumentation, Entsorgungsnachweise, Kontrollberichte und Messprotokolle enthalten.


Dokumentation und Qualitätssicherung

Eine fachgerechte Asbestsanierung ist nur dann vollständig, wenn sie sauber dokumentiert ist. Die Dokumentation dient der Nachvollziehbarkeit, der Qualitätssicherung und dem Nachweis, dass die Arbeiten gemäss den geltenden Vorgaben ausgeführt wurden. Zur Dokumentation gehören insbesondere:

Dokument Zweck
Schadstoffgutachten Grundlage für Planung und Arbeitsverfahren
Suva-Meldung Nachweis der fristgerechten Meldung
Arbeitsplan Beschreibung von Vorgehen, Schutzmassnahmen und Ablauf
Baustellenprotokolle laufende Dokumentation der Sanierung
Unterdruckprotokolle Nachweis der technischen Überwachung während der Sanierung
Schleusenprotokolle Kontrolle von Ein- und Austritten
Fotodokumentation bildliche Nachvollziehbarkeit der Arbeiten
Entsorgungsnachweise Nachweis der fachgerechten Abfallentsorgung
Sichtkontrolle Bestätigung der rückstandsfreien Zone
Messbericht Nachweis der erfolgreichen Raumluftmessung
Schlussdokumentation vollständige Zusammenstellung für Bauherrschaft und Projektakte

Fazit

Eine Asbestsanierung ist ein sicherheitsrelevanter und streng regulierter Prozess. Sie beginnt mit der Schadstoffanalyse und der fristgerechten Meldung an die Suva, setzt eine fachgerecht aufgebaute Sanierungszone voraus und verlangt während der gesamten Ausführung eine permanente Überwachung durch eine qualifizierte verantwortliche Fachperson vor Ort.


Ebenso wichtig sind die medizinische Überwachung der Mitarbeitenden, die laufende Kontrolle der technischen Schutzmassnahmen, eine konsequente Reinigung und Dekontamination sowie die unabhängige visuelle Kontrolle und Raumluftmessung vor der Freigabe.



Die ASAN GmbH steht für professionelle, sichere und vorschriftsgemässe Asbestsanierungen – von der Planung über die Ausführung bis zur dokumentierten Freigabe. Unser Ziel ist eine vollständig dekontaminierte, rückstandsfreie und sicher freigegebene Sanierungszone – zum Schutz von Menschen, Umwelt und Gebäude.